Offener Brief an OB Kuhn

Sehr geehrter Herr Kuhn,

willkommen als neuer Oberbürgermeister unserer Stadt!

Mit Blick auf das Tunnelprojekt S21 beginnen das neue Jahr und Ihre neue Aufgabe mit einigen dringenden Aufgaben: Es gilt, die Interessen der Stadt Stuttgart geltend zu machen und zu wahren.

Allen voran muss die Bahn das Gleisvorfeld zurückkaufen, wir wollen unser Geld zurück, Herr Kuhn! Die Stadt Stuttgart hat das Gleisvorfeld als Bauland gekauft. Inzwischen steht fest: Selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass der Tunnelbahnhof je fertig werden sollte, ist er zu klein für den Bahnknoten Stuttgart und eine Stilllegung des bestehenden Kopfbahnhofs ist daher nicht möglich. Deshalb wird das Gleisvorfeld auch in Zukunft immer nur Bahngelände sein und nicht als Bauland zur Verfügung stehen. Die Bahn muss der Stadt den Kaufpreis zuzüglich Zinsen zurückzahlen, so wie es im Kaufvertrag steht – immerhin 650 Mio. € nach aktuellem Zinsstand. Herr Kuhn, veranlassen Sie diesen Rückkauf jetzt und sorgen Sie dafür, dass die Stadt ihr Geld noch in diesem Jahr zurückbekommt!

Desweiteren müssen Sie, Herr Kuhn, die Beteiligung der Stadt Stuttgart an der verfassungswidrigen Mischfinanzierung von S21 sofort einstellen, denn der geplante Tunnelbahnhof ist zu klein, um den bestehenden Kopfbahnhof zu ersetzen. Deshalb ist aus dem Tunnelprojekt S21 entgegen der eigentlichen Planung kein städtebaulicher Nutzen zu ziehen und es entfällt jede Rechtfertigung für eine finanzielle Beteiligung der Stadt an diesem Bahnprojekt.

Würde der Tunnelbahnhof den Kopfbahnhof ersetzen, so wie im Finanzierungsvertrag zugesichert, so wäre aus dem Projekt ein gewisser städtebaulicher Nutzen zu ziehen. Das könnte vielleicht eine finanzielle Beteiligung der Stadt an einem Bahnprojekt rechtfertigen, auch wenn der Bau eines Bahnhofs definitiv keine kommunale Aufgabe ist. Angesichts der inzwischen amtlich bestätigten zu geringen Leistungsfähigkeit des geplanten Tunnelbahnhofs ist dieser städtebauliche Nutzen aber in keinem Fall zu realisieren (siehe http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/104632/). Im Gegenteil: Das Projekt gefährdet viele zentrale Wohngegenden Stuttgarts durch die geplante Untertunnelung in geologisch höchst instabilen und riskanten Verhältnissen. Bei der finanziellen Beteiligung der Stadt Stuttgart am Bahnprojekt S21 handelt es sich also eindeutig um eine verfassungswidrige Mischfinanzierung, die sofort beendet werden muss.

Außerdem sollten Sie, Herr Kuhn, sich im Lenkungskreis dafür einsetzen, dass das Projekts S21 im Sinne des Finanzierungsvertrags abgewickelt wird. In §2 Abs. 2 des Finanzierungsvertrags steht: „Kann danach die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Projekt qualifiziert abgeschlossen.“ Was unter einem ‚qualifizierten Abschluss‘ zu verstehen ist, ist geregelt: „Herstellung eines verkehrssicheren Betriebszustandes (kein Provisorium), der Verkehrsleistungen in dem Zustand, wie sie vor Beginn des Projektes möglich waren, ermöglicht“. Es ist auch geregelt, wer was bezahlt: „von den EIU [Bahn] zu 60% und vom Land zu 40%“ (alles §2 Abs.2, S. 6). Dar Fall, dass die Finanzierung nicht sichergestellt werden kann, ist nun zweifelsfrei eingetreten, jetzt müssen die Projektpartner gemeinsam den im Finanzierungsvertrag vorgezeichneten Weg gehen – je schneller, desto geringer fällt der Schaden für alle Beteiligten aus. Als Mitglied des Lenkungskreises obliegt es Ihnen, Herr Kuhn, für Schadensbegrenzung zu sorgen, und das heißt: Abwicklung gemäß §2 Abs. 2 Finanzierungsvertrag statt langwieriger Diskussionen, Verhandlungen und Schuldzuweisungen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und einen guten Start im neuen Amt

Mit freundlichen Grüßen
Matthias von Herrmann

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